Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurden am 1. Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Als Unterschied zu den bisherigen Pflegestufen wird der Pflegebedarf für die Ermittlung des Pflegegrades ermittelt. Die zugehörigen Leistungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt und an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Die Höhe der Leistungen, die von der Pflegekasse ausgezahlt werden, richtet sich nach dem bewilligten Pflegegrad. Stationäre und teilstationäre Betreuung oder Pflegegeld liegen unter anderem im Bereich des Leistungsspektrums.
Dadurch, dass die bisherigen Pflegestufen durch die neuen Pflegegrade ersetzt werden, können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz wesentlich gerechter behandelt werden. Darunter fallen zum Beispiel Demenzpatienten sowie psychisch Kranke. Die Reform der Pflegestufen sorgt dafür, dass physische und psychische Faktoren von Pflegebedürftigen gleichgesetzt werden. Somit liegt nun nicht mehr der Fokus auf körperlichen Voraussetzungen und ein breiterer Kreis an Menschen profitiert von den neuen Pflegegraden.
Die Erstellung von neuen Gutachten für Menschen, die bereits einer Pflegestufe zugeordnet wurden, ist nicht notwendig. Stattdessen erfolgt eine automatische Umwandlung in einen Pflegegrad. Die genaue Zuordnung entnehmen Sie der nachfolgenden Grafik.
Nach wie vor spielt der Faktor, inwiefern ein Pflegebedürftiger seinen Alltag selbstständig bestreiten kann, eine wesentliche Rolle bei der Festlegung eines Pflegegrades. Sowohl die körperliche als auch die geistige Verfassung sind entscheidend für die Bewilligung von Hilfsleistungen. Bis 2017 war es bei der Einordnung in eine Pflegestufe üblich, die Dauer für pflegerische Tätigkeiten auf die Minute genau zu messen. Mit der Einführung des neuen Begutachtungsassessments ist dieser Zeitfaktor weniger wichtig. Bei den Pflegegraden steht die ganzheitliche Beurteilung der Selbstständigkeit im Vordergrund. Als Grundlage dafür werden Punkte vergeben, die mit einer Skala ausgewertet werden.
Eine wesentliche Neuerung: Kommunikative sowie kognitive Fähigkeiten sind ebenso zu berücksichtigen wie die Mobilität und die Körperpflege. Das Sozialverhalten sowie die Teilhabe am Alltags- und Sozialleben werden ebenfalls mit einbezogen.
Für die Festlegung der neuen Pflegegrade wurde ein Begutachtungsverfahren eingeführt, das in Module unterteilt ist. Für die einzelnen Module werden Punkte vergeben. Diese werden bezogen auf die mögliche Gesamtpunktzahl (100 Punkte) gewichtet.
[av_table purpose=’tabular‘ pricing_table_design=’avia_pricing_default‘ pricing_hidden_cells=“ caption=’Die Module und deren Gewichtung (Modul 2 und 3: In die Berechnung des Pflegegrades fließt nur eines der beiden Module ein, und zwar das mit der höchsten Punktzahl)‘ responsive_styling=’avia_responsive_table‘ av_uid=’av-7trbti‘] [av_row row_style=’avia-heading-row‘ av_uid=’av-7nszrq‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-7hz3fy‘]Module[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-7f9ohy‘]Gewichtung[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-76fwom‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-6zgyqe‘]Mobilität[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-6wq106′]10[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-6ps5mu‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-6j1c4e‘]Kognitive und kommunikative Fähigkeiten[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-6fvs5q‘]15[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-65ab4u‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-5zaera‘]Verhaltensweisen und deren Problemlagen[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-5t9rdi‘]15[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-5ql82e‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-5ltuba‘]Selbstversorgung[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-5bo9ti‘]40[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-56qhcu‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-51vwmu‘]Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-4vw09a‘]20[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-4o701a‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-4mi34u‘]Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-fjwqe‘]15[/av_cell][/av_row] [/av_table]
Die Summe der modularen Punkteverteilung ermöglicht die Einordnung in einen entsprechenden Pflegegrad:
[av_table purpose=’tabular‘ pricing_table_design=’avia_pricing_default‘ pricing_hidden_cells=“ caption=’Anhand des Ergebnisses der modularen Punktevergabe werden folgende Pflegegrad-Einordnungen festgelegt‘ responsive_styling=’avia_responsive_table‘ av_uid=’av-49bwx2′] [av_row row_style=’avia-heading-row‘ av_uid=’av-41siuu‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-3v0p2u‘]Pflegegrad[/av_cell][av_cell col_style=“ av_uid=’av-3py7mu‘]Kurzbeschreibung[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-3jar9i‘]Punkte[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-3dtl9q‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-39g9ou‘]Pflegegrad 1[/av_cell][av_cell col_style=“ av_uid=’av-343vri‘]geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-aa8su‘]ab 12,5 bis unter 27 Punkte[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-2p98um‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-2mzr7i‘]Pflegegrad 2[/av_cell][av_cell col_style=“ av_uid=’av-2fvv0m‘]erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-29m9vi‘]ab 27 bis unter 47,5 Punkte[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-24zqi6′][av_cell col_style=“ av_uid=’av-1ueevq‘]Pflegegrad 3[/av_cell][av_cell col_style=“ av_uid=’av-1q2aie‘]schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-1md0o6′]ab 47,5 bis unter 70 Punkte[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-1dcjce‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-1al99q‘]Pflegegrad 4[/av_cell][av_cell col_style=“ av_uid=’av-13sf86′]schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-zns5a‘]ab 70 bis unter 90 Punkte[/av_cell][/av_row] [av_row row_style=“ av_uid=’av-tgoie‘][av_cell col_style=“ av_uid=’av-mp5ja‘]Pflegegrad 5[/av_cell][av_cell col_style=“ av_uid=’av-dz7u6′]schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung[/av_cell][av_cell col_style=’avia-center-col‘ av_uid=’av-9jjdq‘]ab 90 bis 100 Punkte[/av_cell][/av_row] [/av_table]
Wenn Sie schon im Vorfeld einen Eindruck davon haben wollen, wie Ihr zukünftiger Pflegegrad ausfallen könnte, finden Sie hier einen Pflegegradrechner.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Pflegegrade und welche Leistungen damit realisierbar sind, steht Ihnen das Team von Pflegekomfort gerne zur Verfügung.
5 Comments
[…] Die Übersicht befindet sich in dem Artikel „Neue Pflegegrade ab 1. Januar 2017“ […]
[…] der Hilfe für Behinderte oder ähnlich geeignete Versorgungsstätten. Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 haben für längstens acht Wochen Anspruch auf die Aufnahme in solch einer vollstationären […]
[…] Sie laut § 40 SGB XI Anspruch auf Versorgung mit Pflegehilfsmittel. Allen Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 steht dieser Zuschuss zu. Pflegehilfsmittel werden von der Pflegekasse genehmigt und bezuschusst. […]
[…] zählt zu diesen Leistungen. Geregelt ist er in § 45b SGB XI. Er wird für alle Betroffenen mit Pflegegrad 1 bis 5, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden, in Höhe von 125 Euro gewährt. Damit lassen sich […]
[…] Beurteilungsgrundlage können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ebenfalls in einen Pflegegrad eingestuft werden. Vorher diente schwerpunktmäßig der Zeitaufwand als Indikator, nun wird die […]