Für Angehörige von pflegebedürftigen Personen ist das Pflegegeld im Angesicht oft hoher Kosten eine echte Hilfe, die es erlaubt, mehr Energie und Ressourcen in die Pflege ihrer Lieben zu stecken.
Je höher der Pflegeaufwand und je größer die Kosten, desto belastender kann sich die Allgemeinsituation auf Angehörige auswirken. Daher ist es insbesondere bei der häuslichen Pflege entscheidend, die Unterstützung der Pflegeversicherung durch das Pflegegeld sowie durch Faktoren wie Kurse zur richtigen Pflege und Urlaubsvertretungen zu maximieren. Dies geschieht unter anderem durch den Erhalt eines Pflegegrads für die zu pflegende Person.
Je nach Pflegegrad stehen den Angehörigen geldwerte Leistungen in verschiedener Höhe zu – je höher der Pflegegrad auf einer Skala von 1 bis 5, desto mehr Leistungen sind verfügbar. Diese werden monatlich auf das Konto der pflegebedürftigen Person ausgezahlt und sollen für die Aufwendungen zur Pflege verwendet werden.
Die Einschätzung der pflegebedürftigen Person durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) oder MEDICPROOF, den Dienst der Privaten, ist ein wichtiger Schritt im Antragsprozess. Diese bewerten nach festgelegten Punktesystemen die Kompetenzen der pflegebedürftigen Person. Dabei werden unter anderem Mobilität, Verhaltensweisen, Kommunikationsfähigkeit sowie die Lebensgestaltung im Alltag untersucht.
Neben der Auszahlung eines Pflegegelds erhalten die Angehörigen auch anderweitige Unterstützungsangebote. Unter diesen Bereich fällt beispielsweise die Kurzzeitpflege zur Unterstützung und Entlastung der Angehörigen, sollte bei der pflegebedürftigen Person beispielsweise ein stationärer Reha-Aufenthalt nötig sein. Diese Leistungen können für 56 Tage jährlich bezogen werden, wobei das reguläre Pflegegeld in dieser Zeit ausgesetzt wird. Hier erhält die Pflegeeinrichtung das Geld und verrechnet seine Kosten direkt mit der Pflegekasse.
Auch wohnraumverbessernde Maßnahmen können mit Mitteln der Pflegeversicherung finanziert werden. Die genaue Summe ist abhängig vom Pflegerad und wird hier ebenfalls nicht an die zu pflegende Person, sondern an den Träger des Umbaus ausgezahlt.
Verbesserungen der Barrierefreiheit erlauben der pflegebedürftigen Person unter Umständen größere Autonomie in der Bewegung im eigenen Heim und tragen damit wesentlich zur erfolgreichen Pflegearbeit bei. Beispielsweise können die finanziellen Mittel für den Umbau von Treppen oder Badezimmern aufgewendet werden.
Seit dem Jahr 2017 existiert der Begriff der Pflegeperson. Dieser trifft auf Menschen zu, die nicht erwerbsmäßig an mindestens zwei Tagen in der Woche und für mindestens zehn Wochenstunden die Pflege übernehmen. Für solche Pflegepersonen zahlen Pflegeversicherungen Teile der oder komplette Beiträge zu Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.
Zusätzlich gilt eine beitragsfreie Unfallversicherung für alle Tätigkeiten, die mit der Pflege zu tun haben. Steigt eine Pflegeperson aus dem Beruf aus, um sich ganz der Pflege zu widmen, übernimmt die Pflegeversicherung für die komplette Dauer der Pflegetätigkeit die gesamten Beträge zur Arbeitslosenversicherung. So können Pflegepersonen am Ende der Pflegetätigkeit Arbeitslosengeld oder bestimmte Fördermaßnahmen in Anspruch nehmen, sollte ein direkter Wiedereinstieg in den Beruf nicht möglich sein.
Für Menschen, die durch die Pflege eines Familienmitglieds oder einer befreundeten Person erstmals mit den besonderen Aufgaben der Pflege in Berührung kommen, bieten kostenlose Pflegekurse eine Möglichkeit, Informationen und erste Erfahrungen zu sammeln. Weiterhin regeln Verhinderungspflege und die (Familien-)Pflegezeit die Rahmenbedingungen für eine Freistellung vom Beruf für bestimmte Zeiträume während der Pflege.
Die Leistungen, die pflegende Angehörige oder Freunde in Anspruch nehmen können, sind vielfältiger Natur und gehen weit über die reine Auszahlung eines Pflegegelds hinaus. Informieren Sie sich deshalb im Rahmen einer unabhängigen Recherche oder bei einer Pflegeversicherung über die Leistungen, die Ihnen zustehen, beziehungsweise zustehen könnten.