Für viele Menschen ist der Gedanke, bei Pflegebedürftigkeit im Alter die eigenen vier Wände hinter sich zu lassen, ein schwieriger. Die 24-Stunden-Pflege kann in einer solchen Lage die perfekte Alternative zum Umzug in ein Pflegeheim sein. Eine Pflegekraft betreut die pflegebedürftige Person bei der Körperhygiene und in den Aufgaben des Alltags, wie der Aufnahme von Nahrung und Medikamenten. Auch gemeinsame Ausflüge, wie Spazierengehen oder das Einkaufen, können unter den Aufgabenbereich einer 24-Stunden-Pflegekraft fallen. Zudem ist es möglich, dass die Pflegekraft mit in der Wohnung oder dem Haus der pflegebedürftigen Person wohnt.
Die Leistungen der 24-Stunden-Pflege können von verschiedenen Personengruppen geleistet werden. Dazu zählt das Personal professioneller Pflegedienste ebenso wie privat angestellte Betreuungspersonen, Freunde, Bekannte sowie Angehörige, wie Ehe- oder Lebenspartner, Kinder und Enkel. Sind Sie in der Pflege von Angehörigen engagiert, können Sie nach § 40 Abs. 1-2 SGB XI Pflegeaufwendungen in einer Höhe von bis zu 40 Euro im Monat geltend machen.
Die Aufgaben einer 24-Stunden-Pflegekraft sind vielfältig. Je nach Pflegestufe und individueller Leistungsfähigkeit der pflegebedürftigen Person kann die Körperpflege die Hilfe beim Baden und Duschen, Waschen, Zähneputzen, Kämmen oder Rasieren beinhalten. Auch Hilfe bei Toilettengängen, dem An- und Entkleiden und der Einnahme von Medikamenten kann vonnöten sein.
Weitere Pflegeaufgaben sind hauswirtschaftliche Tätigkeiten. Diese umfassen das Einkaufen und Zubereiten der Nahrung sowie das Aufräumen und Putzen des Wohnraums oder die Pflege des Gartens. Ausflüge und Unterhaltung wie Gespräche, das gemeinsame Gestalten der Tagesfreizeit und die Begleitung bei ärztlichen oder behördlichen Terminen kann unter den Bereich der 24-Stunden-Pflege fallen.
Ist die 24-Stunden-Pflege durch einheimische Pflegekräfte zu teuer, lohnt oft ein Blick auf den ausländischen Markt. Insbesondere osteuropäische Pflegekräfte werden gerne engagiert. Doch auch hier gibt es, trotz der oftmals günstigeren Stundenlöhne, Grenzen. So gelten für ausländisches Pflegepersonal, das in Deutschland arbeitet, die gleichen gesetzlichen Vorschriften wie für deutsche Kräfte.
Eine reguläre Arbeitszeit von 60 Stunden in der Woche darf nicht überschritten werden. Auch muss auf die Einhaltung der gesetzlichen Pausenfristen – 30 Minuten bei sechs bis neun Stunden Arbeitszeit – geachtet werden. Darüber hinaus ist eine einstündige Ruhephase zwischen zwei Einsätzen vorgeschrieben.
Für deutsche wie für ausländische Pflegekräfte gilt die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns.
Ausländer benötigen eine Arbeitserlaubnis sowie eine Aufenthaltsgenehmigung. Zudem muss die Pflegekraft dem Finanzamt sowie der Sozialversicherungsstelle gemeldet werden.
Abhängig von Pflegegrad der pflegebedürftigen Person und der Qualität sowie Qualifikation der Pflegekraft belaufen sich die monatlichen Gesamtkosten auf etwa 1.500 bis 2.500 Euro.
Die 24-Stunden-Pflege bietet sowohl Vorteile als auch Nachteile.
Nachteile sind insbesondere bei einem Engagement einer ausländischen Pflegekraft das möglicherweise fluktuierende Qualitätsniveau, der organisatorische Aufwand sowie eine Sprachbarriere.
Auf der anderen Seite stellt diese Form der Pflege eine Alternative zur Unterbringung in einem Pflegeheim dar. Zudem behält sie den Alltag der zu betreuenden Person weitestgehend bei. Ebenso stehen die individuelle Art der Betreuung und, im Falle des Engagements einer externen Pflegekraft, die Entlastung der Angehörigen auf der Habenseite.