Für das altersgerechte Wohnen ist ein barrierefreier Badumbau in vielen Fällen unvermeidbar. Barrierefreiheit ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges und viel genutztes Schlagwort. Doch die genaue Bedeutung des Begriffes barrierefrei ist wiederum nicht jedem geläufig. In Paragraf 4 des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) wird dieser genauer definiert. Unter anderem geht es darum, dass bauliche Anlagen ohne fremde Hilfestellung aber unter Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel genutzt werden können. Darunter fällt auch ein barrierefreier Badumbau, der diesen Vorgaben entsprechen muss. Andernfalls darf gemäß Gesetz nicht von einer barrierefreien Einrichtung gesprochen werden. Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen werden zudem in der DIN 18040 definiert. Einrichtungen, die zum Beispiel als barrierearm bezeichnet werden, genügen dieser Definitionen in der Regel nur zum Teil.
Gemäß der Norm gilt ein Bad dann als barrierefrei, wenn die freie Bewegungsfläche mindestens 120 mal 120 Zentimeter beträgt. Für Rollstuhlfahrer oder die Nutzung von Gehhilfen sind dennoch größere Abmessungen empfehlenswert.
Der Umbau einer Wanne zur Dusche ist eine grundlegende Möglichkeit, die Barrierefreiheit im Bad zu gewährleisten. Im Gegensatz zu anderen Dingen ist eine Dusche mit die praktischste Variante, mit der körperlich eingeschränkte Personen der Körperhygiene nachkommen können. Ausgestattet mit einem rutschfesten Bodenbelag und zusätzlichen Haltegriffen sowie einer Sitzhilfe kann die Dusche zu einem täglich nutzbaren Hilfsmittel werden, die eingeschränkte Personen auch ohne fremde Hilfe nutzen können.
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Zu einem barrierefreien Badumbau gehört natürlich auch die Anpassung der Toilette. Gemäß der DIN 18040-2 sollte diese eine angemessene Höhe vorweisen. Die Norm weist darauf hin, dass sich passende Haltegriffe in einem Abstand von 28 Zentimetern oberhalb der Sitzfläche befinden sollten. Eine Fernbedienung kann zusätzlich dafür sorgen, die Sitzposition optimal einzustellen und das Aufstehen und Hinsetzen zu erleichtern. Des Weiteren wird bei der Badrenovierung empfohlen, dass die Toilette zu den Seiten Platz von jeweils 30 und 90 Zentimetern haben sollte, damit diese normgerecht ausgerichtet ist. Letzteres Maß ist dafür angedacht, um das seitliche Anfahren für Rollstuhlfahrer zu ermöglichen.
Ebenso sollte ein altersgerechtes Bad die barrierefreie Nutzung des Waschbeckens ermöglichen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass das gewählte Modell unterfahrbar ist, damit auch Rollstuhlfahrer dieses komfortabel nutzen können. Ein rutschfester Stuhl ist ebenfalls eine sinnvolle Ergänzung. Der Spiegel über dem Waschbecken sollte sich auf einer angemessenen Höhe befinden und möglicherweise auch aus der Ferne verstellbar sein, damit sitzende Personen den Winkel anpassen können.
Die vorgestellten Möglichkeiten zum barrierefreien Badumbau können mitunter durch einen Antrag auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen durch die Pflegekasse bezuschusst werden. Unser Preisbeispiel veranschaulicht das für Sie anhand eines Umbaus der Wanne zur Dusche.