Die Lebensqualität von Menschen mit unheilbaren oder terminalen Erkrankungen soll durch die Palliativpflege verbessert werden. Als sterbenskranker Versicherter oder Angehöriger eines Sterbenden steht Ihnen, als Bestandteil der Regelversorgung der gesetzlichen Krankenkassen, eine palliative Versorgung zu. Palliativpflege greift, wenn keine Aussicht auf Heilung mehr besteht. Der ihr innewohnende ganzheitliche Ansatz sieht auch die Begleitung und Unterstützung der Angehörigen vor. Dabei steht stets der Betroffene im Mittelpunkt der Therapie. Es geht nicht darum medizinisch sinnvoll zu handeln, sondern die verbleibende Zeit so erträglich wie möglich zu gestalten. Pflege und Medizin greifen dafür eng ineinander, um eine individuelle Versorgung zu ermöglichen. Die Palliativpflege ergänzt die Leistung der Palliativmedizin. Sie hilft Betroffenen mit der Situation im Alltag zurecht zu kommen und begleitet Angehörige auf Wunsch auch über den Tod eines Menschen hinaus.
Es ist nicht immer möglich, dass Sterbenskranke im letzten Lebensabschnitt zu Hause bleiben können. Daher kann Palliativpflege auch im Krankenhaus, Pflegeheim oder Hospiz erbracht werden. Ist eine klinische Versorgung notwendig, kann die Begleitung auf einer Normalstation, mit Unterstützung einer ambulanten Palliativpflege, oder einer speziellen Palliativstation im Krankenhaus erfolgen. Auch wenn der Betroffene bereits im Pflegeheim untergebracht ist, besteht die Möglichkeit, zusätzlich eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung hinzu zu ziehen. Diese beschränkt sich dann jedoch auf die ärztliche Versorgung, da die pflegerische bereits von der Einrichtung gewährleistet wird.
Hospize nehmen in der Begleitung Sterbender eine Sonderstellung ein. Bei ihnen handelt es sich um spezialisierte Einrichtungen. Die Überweisung in ein Hospiz muss von einem Arzt veranlasst werden. Voraussetzung für die Aufnahme in ein Hospiz ist, dass der Versicherte an einer schweren, unheilbaren und bereits weit fortgeschrittenen terminalen Erkrankung leidet.
Ambulante Maßnahmen unterstützen pflegende Angehörige im Alltag und können eine Umbettung schwerkranker Menschen in ein Krankenhaus oder Pflegeheim abwenden. Sie tragen maßgeblich zum Wunsch vieler Menschen bei, in vertrauter Umgebung bleiben zu können und gute umfassende medizinische und pflegerische Versorgung zu erhalten. Unterschiedliche ambulante Maßnahmen ermöglichen die Pflege zu Hause. Leistungen der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung (SAPV) werden von einem Arzt verordnet und bedürfen der Genehmigung durch die Krankenkasse. Sie umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen und koordiniert die psychosoziale Unterstützung. In diesen sogenannten Palliative-Care-Teams arbeiten die verschiedenen, an der Pflege beteiligten Berufsgruppen, im Team zusammen. Ambulante Hospize können zur psychosozialen Begleitung in die Behandlung mit einbezogen werden. Die Arbeit wird meist von ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern abgedeckt.
Um die häusliche Pflege zu ermöglichen oder für alle Beteiligten erheblich zu entlasten, besteht die Möglichkeit wohnumfeldverbessernde Maßnahmen umzusetzen. Ein barrierefreies Bad ist dabei oftmals eine große Erleichterung. Der Umbau von der Wanne zur Dusche unterstützt Sie als Pflegende bei der häuslichen Betreuung des Pflegebedürftigen. Kontaktieren Sie uns bei Fragen rund um die Antragsstellung und den Einbau.