Die Beantragung eines Pflegegrades ist normalerweise eine Prozedur, die sich über mehrere Wochen hinwegziehen kann. Dabei stellen Sie eine formlose Anfrage an die zuständige Pflegekasse, die Ihnen daraufhin ein Formular für die Beantragung zukommen lässt. Nach Prüfung des Antrags wird ein Termin mit einem Gutachter des medizinischen Dienstes der Krankenkassen (gesetzlich Versicherte) oder MEDICPROOF (privat Versicherte) vereinbart. Dieser überprüft die konkrete Situation des Pflegebedürftigen und erstellt eine Einschätzung über den Pflegebedarf. Nach diesem Besuch erhält der Antragsteller einen Bescheid der Pflegekasse.
Manchmal fehlt jedoch die Zeit für diesen Ablauf. Ein Krankenhausaufenthalt aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls kann schlagartig zu einer Veränderung der Lebenssituation eines Angehörigen führen. Wenn beispielsweise nach einer Operation absehbar ist, dass der Patient in Zukunft nicht mehr selbstständig seinen Alltag bestreiten kann, ist eine Eileinstufung im Krankenhaus möglich. In diesem Fall wird gemeinsam mit dem klinischen Sozialdienst im Krankenhaus ein Eilantrag gestellt. Dadurch können sofort nach Entlassung Leistungen der Pflegekassen in Anspruch genommen werden. Das notwendige Erstgutachten wird dabei in der Klinik erstellt und eventuell nach der Entlassung erneut überprüft, um sicherzustellen, dass die Bedingungen für den Pflegegrad auch wirklich gegeben sind. Eine Neueinstufung ist jederzeit möglich.
Ein Eilantrag kann etwa gestellt werden, wenn versicherte Personen nach dem Aufenthalt im Krankenhaus in ein Alten- oder Pflegeheim verlegt werden sollen oder wenn für den Wohnbereich entsprechende Anpassungen notwendig werden. Änderungen an Wohnräumen, wie beispielsweise ein barrierefreies Bad, realisieren wir von Pflegekomfort innerhalb eines Tages. Bei uns erhalten Sie unter anderem Informationen bezüglich der Zuschüsse, die Sie für Umbauarbeiten von der Pflegekasse erhalten. Sprechen Sie uns gerne an.