Nach einem Unfall oder im Laufe der Zeit kann es vorkommen, dass eine Person in ihrer Selbstständigkeit eingeschränkt wird. Wer bis Ende 2016 auf Zuschüsse aus der Pflegekasse angewiesen war, musste auf Antrag in eine der drei Pflegestufen eingeordnet werden. Ab Anfang 2017 gelten mit dem Pflegestärkungsgesetzt II (PSG II) nun fünf Pflegegrade bei der Einstufung. Hierfür müssen Sie für sich oder als gesetzlicher Vertreter für Ihren Angehörigen einen entsprechenden Antrag bei der Pflegekasse stellen.
Ist der Antrag bei der Pflegekasse eingegangen, wird sich einige Zeit später der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) für eine Begutachtung bei Ihnen ankündigen. Bei privat versicherten übernimmt die Medicproof GmbH die Einschätzung des Betroffenen. Beide Dienste richten sich jedoch einheitlich nach den Vorgaben des neuen Begutachtungsassessments (NBA).
Im Vorfeld sowie während der Durchführung des Gutachtens sollten Sie auf folgende Aspekte achten:
Bereiten Sie sich ausreichend auf den Besuch des Gutachters vor. Dadurch verbessern Sie die Chancen, dass das Gutachten realitätsnah ausfällt und im Nachhinein nicht angefochten werden braucht.
Nachdem das Gutachten durchgeführt wurde, dauert es rund fünf Wochen, bis Sie einen Bescheid über die Einstufung erhalten. Auf Basis des NBA werden Sie in einen der fünf Pflegegrade eingeteilt. Dementsprechend erhalten Sie Zuschüsse aus der Pflegekasse, die für tägliche Bedarfsgüter oder die Anschaffung größerer Hilfsmittel sowie für Umbauarbeiten genutzt werden. In unserem Preisbeispiel erfahren Sie, wie Sie mithilfe eines Antrags auf wohnumfeldverbessernde Maßnahmen die Umbauarbeiten einer Wanne zur Dusche finanzieren können.
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