Das Pflegetagebuch dient Ihnen als Betroffener oder pflegender Angehöriger bei der Erfassung des täglichen Pflegeaufwandes. Es hilft Ihnen, den täglichen Pflegebedarf richtig einzuschätzen und eine anstehende Begutachtung vorzubereiten. Die Dokumentation des Pflegeaufwandes ist wichtig, um auch die kleinen Hilfestellungen im Alltag zu erfassen. Ein gut geführtes Pflegetagebuch kann sowohl Pflegebedürftigen und Angehörigen als auch den Erstellenden eines Gutachtens helfen. Es muss nicht permanent geführt werden. Jedoch ist es insbesondere vor einer Einstufung sinnvoll, zwei Wochen gewissenhaft zu dokumentieren, wie groß der Pflegeaufwand ist. Dabei sollten auch Besonderheiten erfasst werden. Beispielsweise, wenn Ihnen als pflegebedürftige Person Erledigungen zu verschiedenen Tageszeiten unterschiedlich schwerfallen. Es unterstützt den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder andere Begutachtende bei der Einschätzung hinsichtlich des Pflegegrades.
Sie sollten ein Pflegetagebuch nicht nur bei einer ersten Einschätzung der Pflegebedürftigkeit und der Einstufung in einen Pflegegrad führen. Es erweist sich auch als nützlich, wenn Sie bereits einen Pflegegrad haben und eine höhere Einstufung beantragen wollen. Außerdem kann es helfen, wenn Sie weitere Leistungen der Pflegekasse in Anspruch nehmen wollen. So können Sie vielleicht wohnumfeldverbessernde Maßnahmen beantragen, wie den Umbau zu einem barrierefreien Bad, die den Pflegealltag deutlich erleichtern.
Das Pflegetagebuch hilft Ihnen auch bei einer Selbsteinschätzung und Reflexion. Tragen Sie immer Datum und Uhrzeit mit ein. Verschweigen bestimmter Aufwendungen im Pflegealltag sollten Sie bei der Erstellung des Pflegetagebuchs unbedingt vermeiden. Manchmal verleitet Schamgefühl dazu, bestimmte Handlungen nicht mit aufzunehmen. Trauen Sie sich trotzdem, diese zu benennen. Jeder in der Pflege Tätige kennt den Umfang und die Bereiche der Arbeit. Mit einer repräsentativen Auflistung aller Tätigkeiten unterstützen Sie die gutachtende Person bei der zutreffenden Zuordnung in den richtigen Pflegegrad.
Die zu erfassenden Pflegetätigkeiten sind untergliedert in Körperpflege, Mobilität, Ernährung sowie hauswirtschaftliche Versorgung. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit erfasst, mit der die pflegebedürftige Person den Alltag bewältigt. Dieser dient seit 2017 als Grundlage zur Feststellung des Pflegegrades. Es wird unterschieden in Unterstützung, teilweise oder vollständige Übernahme, Anleitung und Beaufsichtigung. Ebenso sollten besondere Umstände erfasst werden, die die Pflege erschweren, wie beispielsweise erhöhtes Körpergewicht oder zusätzlich einschränkende Erkrankungen des Betroffenen. Es kann vorkommen, dass sich der Pflegebedürftige in der Besuchssituation durch den MDK, ähnlich wie in einer Prüfungssituation, besonders viel Mühe gibt und damit das Bild verzehrt wird. Mit einem Pflegetagebuch können Sie Ihren Beitrag zu einer realistischen Einschätzung der Selbstständigkeit leisten.
Mit der neuen Beurteilungsgrundlage können Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz ebenfalls in einen Pflegegrad eingestuft werden. Vorher diente schwerpunktmäßig der Zeitaufwand als Indikator, nun wird die Selbstständigkeit der Betroffenen in den Fokus der Beurteilung gerückt. Die Erfassung des Pflegebedarfs in einem Pflegetagebuch richtet sich ebenfalls nach dem neuen Gesichtspunkt. Mit einem guten Vordruck haben Sie eine unterstützende Vorlage und somit eine ernstzunehmende Hilfe für eine Einschätzung durch den MDK. Achten Sie bei der Vorlage darauf, dass eine Beurteilung der Selbstständigkeit im Fokus steht und nicht der Zeitaufwand. Im Internet sind immer noch viele „alte“ Vordrucke im Umlauf.
Die Pflege im häuslichen Umfeld lässt sich mit einigen Mitteln für Pflegebedürftige und pflegende Angehörige deutlich erleichtern. So stehen Fördermittel zur Verfügung, die Ihnen beispielsweise den Umbau der Wanne zur Dusche ermöglichen. Sprechen Sie uns vertrauensvoll an. Wir helfen Ihnen bei Fragen rund um den Umbau, mögliche Zuschüsse und die Antragsstellung.