Das barrierefreie Badezimmer:
Aktuelle News rund um das Thema

Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, die Sie bei der Einrichtung eines barrierefreien Badezimmers haben. An dieser Stelle erhalten Sie aktuelle Informationen zum Thema barrierefreies und altersgerechtes Wohnen. Auch Informationen zu Änderungen hinsichtlich der Einstufungen von Pflegegraden und den damit verbundenen Ansprüchen finden Sie hier. Informieren Sie sich über Produkte, die Ihnen den Alltag erleichtern, und profitieren Sie von unserer Erfahrung als Glas Profi für Duschkabinen. Wir halten Sie immer auf dem Laufenden. Wenn Sie Fragen zu einzelnen Themenbereichen rund um die Pflege haben, zögern Sie nicht, uns anzusprechen. Das Team von Pflegekomfort hilft Ihnen gerne weiter.

Starke Partnerschaften sind in vielen Bereichen des Lebens von sehr großem Wert. Einer der wichtigsten Partner von Pflegekomfort ist der Verband Pflegehilfe, der ein zuverlässiger Ansprechpartner für ein selbstständiges Leben im Alter ist. Wenn Sie auf der Suche nach passenden Unterstützungsangeboten oder Pflegeanbietern sind, können Sie sich an den Verband wenden, der als bundesweiter Pflegestützpunkt rund um die Uhr für Sie im Einsatz ist.

Für persönliche Beratungsgespräche steht Ihnen das kompetente Team telefonisch oder per E-Mail an sieben Tagen in

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Für das altersgerechte Wohnen ist ein barrierefreier Badumbau in vielen Fällen unvermeidbar. Barrierefreiheit ist in diesem Zusammenhang ein wichtiges und viel genutztes Schlagwort. Doch die genaue Bedeutung des Begriffes barrierefrei ist wiederum nicht jedem geläufig. In Paragraf 4 des Behindertengleichstellungsgesetztes (BGG) wird dieser genauer definiert. Unter anderem geht es darum, dass bauliche Anlagen ohne fremde Hilfestellung aber unter Nutzung behinderungsbedingt notwendiger Hilfsmittel genutzt werden können. Darunter fällt auch ein barrierefreier Badumbau, der diesen Vorgaben entsprechen muss. Andernfalls darf gemäß Gesetz

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Die Pflegekosten und ihre Finanzierung spielen bei der häuslichen Pflege eine große Rolle. Das barrierefreie Bad, ein ambulanter Pflegedienst und wichtige Hilfsmittel für den Alltag möchten alle bezahlt werden. Dabei ist die Situation einer jeden pflegebedürftigen Person unterschiedlich. Entsprechend müssen verschiedene Hilfen angeschafft oder Dienstleistungen in Anspruch genommen werden. Grundsätzlich trägt die Krankenkasse die Kosten für alle pflegebedingten Aufwendungen, sofern diese den ärztlichen Diagnosen entsprechen. Ambulante Pflegeleistungen, beispielsweise Pflegegeld, Hilfsmittel oder Pflegesachleistungen, werden von der Pflegekasse übernommen. Diese Leistungen sind

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Der eigene Garten ist ein beliebtes Hobby. Jedoch wird die körperliche Betätigung im Alter zunehmend schwerer und eher zur Belastung, als dass sie der Entspannung oder dem Ausgleich dient. Ständiges Bücken, Säcke mit Erde schleppen oder Gartengeräte verwenden kann schnell in Überlastung umschlagen, wodurch der Garten eher zum Hindernis als zum Rückzugsort wird.

Mit einigen Anpassungen und Maßnahmen kann das Gärtnern jedoch auch bis ins hohe Alter betrieben werden. Hochbeete von rund 70 bis 100 Zentimeter Höhe können den Rücken

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Im Rahmen des Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) wurden am 1. Januar 2017 die bisherigen Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt. Als Unterschied zu den bisherigen Pflegestufen wird der Pflegebedarf für die Ermittlung des Pflegegrades ermittelt. Die zugehörigen Leistungen werden durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) festgestellt und an die zuständige Pflegekasse weitergeleitet. Die Höhe der Leistungen, die von der Pflegekasse ausgezahlt werden, richtet sich nach dem bewilligten Pflegegrad. Stationäre und teilstationäre Betreuung oder Pflegegeld liegen unter anderem im Bereich des Leistungsspektrums.

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Wer anerkannt pflegebedürftig ist, hat abhängig von seinem Pflegegrad unterschiedlich hohe Ansprüche gegenüber den Pflegekassen. Die Leistungen sind entsprechend gedeckelt und werden nur bis zu einer bestimmten Grenze ausgeschüttet. Diese teilen sich in Geld- sowie Sachleistungen auf. Grundlegende Kosten, wie für Essen oder eine Wohnung, werden nicht von der Pflegekasse übernommen, da diese auch ohne eine Pflegebedürftigkeit anfallen würden.

Zu den Leistungen der Pflegekassen zählen unter anderem:

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Ob im Alter, aufgrund von Krankheiten oder Behinderungen, wer lange alleine im eigenen Zuhause leben möchte, braucht Sicherheit. Ein Hausnotrufsystem bietet beeinträchtigten Menschen die Möglichkeit, sich selbstständig in den eigenen vier Wänden aufzuhalten und nicht rund um die Uhr auf andere Personen angewiesen zu sein.

Im Notfall wird über ein Hausnotrufsystem eine Notrufzentrale kontaktiert, die weitere Schritte zur Hilfestellung einleiten kann. Das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter oder Malteser bieten beispielsweise ein solches System an. Der Aufbau ist dabei immer

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Pflegekomfort freut sich auf die gemeinsame Arbeit mit HUMANIS. Als Unternehmen mit langjähriger Erfahrung in der Bereitstellung barrierefreier Bäder ist Pflegekomfort stets an der Zusammenarbeit mit Unternehmen, die ebenfalls hohe Ansprüche an ihre Arbeit stellen, interessiert. Der Pflegedienstleister HUMANIS ist ein Unternehmen mit Tradition, welches diesen Kriterien umfassend entspricht. Beide Unternehmen verbindet das gemeinsame Ziel, Pflegebedürftigen mehr Lebensqualität zu ermöglichen.

HUMANIS ist der älteste Pflegedienstleister bundesweit. Das Konzept des Unternehmens ist auf Ganzheitlichkeit ausgerichtet und bietet Pflegebedürftigen eine individuelle 1:1-Betreuung.

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Der demografische Wandel bringt vielerlei Herausforderungen für die Immobilienbranche und Hausbesitzer mit sich. Seit 2000 hat die durchschnittliche Lebenserwartung um drei Jahre zugenommen und liegt mittlerweile bei 81 Jahren. Bis 2030 werden Schätzungen zufolge rund 33 Prozent mehr Menschen als heute, über 65 Jahre alt sein. Diese Veränderungen bringen mit sich, dass entsprechender Wohnraum wichtiger wird denn je. In Deutschland stehen aktuell etwa 700.000 barrierefreie Wohnungen zur Verfügung. Gemäß der genannten Zahlen werden bis 2030 jedoch 2,9 Millionen Wohneinheiten benötigt.

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Nachdem Sie einen Antrag auf Einstufung in einen Pflegegrad bei der Pflegekasse eingereicht haben, leitet diese Ihre Unterlagen an den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) weiter. Letzterer wird sich daraufhin zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen und einen Begutachtungstermin vereinbaren. Dadurch soll festgestellt werden, wie genau Ihre Pflegebedürftigkeit oder die eines Angehörigen ausfällt.

Der Gutachter ist ein speziell ausgebildeter Pfleger, der sich ein Bild von Ihrer Situation verschafft. Er unterhält sich mit Ihnen, stellt Fragen über Ihren Alltag und schaut,

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