Ein barrierefreies Bad zu gestalten, ist eine von vielen Maßnahmen beim Umbau für altersgerechtes Wohnen. Die KFW, kurz für Kreditanstalt für Wiederaufbau, bietet im Bereich Bauen und Wohnen vielfältige Programme zur Finanzierung an. Als Eigentümer einer Immobilie können Sie – unabhängig von Ihrem Alter und Gesundheitszustand – hier einen Antrag auf Förderung für mehr Wohnkomfort und Einbruchschutz stellen. Im Rahmen des Kredits 159 werden vielfältige Maßnahmen aufgeführt, die gefördert werden können. Der Antrag auf Förderung kann von privaten Eigentümern gestellt werden, Voraussetzung ist eine Antragsstellung vor Beginn der Umbaumaßnahmen. Gleiches gilt, wenn Sie beabsichtigen, bereits umgebauten Wohnraum zu erwerben. Die barrierereduzierenden und/oder einbruchhemmenden Maßnahmen müssen innerhalb von 12 Monaten nach Bauabnahme durchgeführt worden sein. Zudem müssen die Maßnahmen gesondert im Kaufvertrag aufgeführt sein. Der Antrag ist vor Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Ersterwerber zu stellen. Auch Mieter können einen Antrag auf Förderung stellen, jedoch ausschließlich an ihrem Mietobjekt. Hier empfiehlt die KFW eine Modernisierungsvereinbarung zwischen Vermieter und Mieter nach § 554 a Bürgerliches Gesetzbuch.
Bevor mit konkreten Maßnahmen, wie Umbaumaßnahmen für ein barrierefreies Bad, begonnen wird, rät die KFW zu einer unabhängigen Beratung durch Sachverständige. Zur Barrierereduzierung sind hier Wohnberatungsstellen anzusprechen, bei Maßnahmen zum Einbruchschutz sollten Sie die Beratungsstelle Ihrer örtlichen Polizei hinzuziehen. Weitere Sachverständige wie Architekten, Ingenieure und entsprechend qualifiziertes Handwerk, sollten zur Fachplanung, Dokumentation und Baubegleitung herangezogen werden.
Gefördert werden Maßnahmen zum Einbruchschutz sowie zur Barrierereduzierung. Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit, den Sie vorab bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl beantragen. Pro Wohneinheit werden maximal 50.000 Euro gefördert. Erst nach der Zusage durch Ihr Kreditinstitut können Sie mit Ihren Umbaumaßnahmen beginnen.
Förderfähig sind alle Kosten, die mit der Durchführung der Maßnahmen entstehen. Die KFW hat eine ausführliche Aufzählung der förderfähigen Maßnahmen in dem Dokument „Technische Mindestanforderungen und förderfähige Maßnahmen“ aufgeführt. Nicht förderfähig im Rahmen dieses Programms sind beispielsweise Einrichtungsgegenstände.
Im Bereich des Einbruchschutzes wird der Einbau von folgenden Maßnahmen gefördert: einbruchhemmende Haus- und Wohnungseingangstüren, Nachrüstsysteme für Haus- und Wohnungseingangstüren sowie Türspione, Nachrüstsysteme für vorhandene Fenster sowie einbruchhemmende Gitter, Klapp- und Rollläden, Einbruch- und Überfallmeldeanlagen und baugebundene Assistenzsysteme.
Die Barrierereduzierung ist in folgende Bereichen förderfähig: Wege zu Gebäuden und Wohnumfeldmaßnahmen, Eingangsbereich und Wohnungszugang, vertikale Erschließung/Überwindung von Niveauunterschieden, Anpassung der Raumgeometrie, Maßnahmen an Sanitärräumen, Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag, Gemeinschaftsräume sowie Mehrgenerationenwohnen.
Den umfangreichen Maßnahmenkatalog und die Details der Antragsstellung können Sie auf der Seite der KFW einsehen. Zusätzlich berät Sie Ihr Kreditinstitut bei der Beantragung.
Der Umbau einer eingebauten Wanne zur bodengleichen Dusche ist im Rahmen des KFW-Kredits förderfähig. Eine Änderung der Raumaufteilung Ihres Bades kann zum Beispiel für wertvollen Bewegungsraum sorgen, sollten Sie auf Hilfsmittel angewiesen sein. Zusätzlich können weitere Modernisierungsmaßnahmen der Sanitärobjekte in Betracht gezogen werden. Kümmern Sie sich frühzeitig um zukunftsfähiges Wohnen und investieren Sie in Maßnahmen an Ihren Sanitärräumen. So stellen Sie sicher, dass Sie lange in Ihren eigenen vier Wänden wohnen bleiben können. Sprechen Sie uns an! Für Ihren Wohnkomfort beraten wir Sie kompetent und umfangreich zu möglichen Maßnahmen in Ihrem häuslichen Badezimmer.